geht rechts wie links
nachaltige verkettung einer sache oder eines menschen durch einen akt
die nur durch einen gleichwertigen akt entstrickt werden kann
als bruch im § 136 des strafgesetzbuchs justiziabel
wer eine gepfändete sache zerstört
oder in anderer weise ganz oder zum teil der verstrickung entzieht
wird mit freiheitsstrafe bis zu einem jahr bestraft
im extremfall wird man jedoch an einem der wortteile aufgeknüpft
nachaltige verkettung einer sache oder eines menschen durch einen akt
die nur durch einen gleichwertigen akt entstrickt werden kann
als bruch im § 136 des strafgesetzbuchs justiziabel
wer eine gepfändete sache zerstört
oder in anderer weise ganz oder zum teil der verstrickung entzieht
wird mit freiheitsstrafe bis zu einem jahr bestraft
im extremfall wird man jedoch an einem der wortteile aufgeknüpft
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